Information zu Drohnenbefliegungen in Groß Hehlen/Celle

Autor/in: Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr

Die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr (NLStBV) informiert im Rahmen der Transparenz- und Informationspflichten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grundverordnung.

Das Land Niedersachsen, vertreten durch die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr - Geschäftsbereich Verden - wird an mehreren Werktagen in den nächsten 2 Monaten in der Zeit zwischen 8 und 18 Uhr in Groß Hehlen und Celle (siehe Kartenausschnitt) vermessungstechnische Luftbildbefliegungen zur Erfassung und Aktualisierung von Geodaten auf Grundlage des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswegen (NVermG) vom 12. Dezember 2002 durchführen. Die Befliegungen erfolgen durch ein unbemanntes Luftfahrtsystem (UAS, Drohne) zur Bestandserfassung für die Planung der B3, Ortsumgehung Groß Hehlen.

Die genauen Termine für die Drohneneinsätze können nicht im Voraus benannt werden, da geeignete Wetterlagen Voraussezung für eine Befliegung sind.

Aus technischen Gründen wird die Drohne dabei auch über angrenzende Grundstücke fliegen, da Aufnahmen vom Straßenbereich und Seitenräumen aus allen Perspektiven nötig sind. Auch ein kurzzeitiges Betreten der Grundstücke, insbesondere der Zufahrten und Zuwegungen, ist für den Zweck der Vermessung unerlässlich.

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Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover
E-Mail: poststelle@nlstbv.niedersachsen.de
www.strassenbau.niedersachsen.de

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Göttinger Chaussee 76 A
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Zweck der Verarbeitung personenbezogener Daten:
Die Erhebung, Auswertung und Speicherung von Geodaten im Rahmen des gesetzlichen Auftrages nach dem NVermG.

Rechtsgrundlagen:
Verarbeitung im Rahmen der hoheitlichen Tätigkeiten gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. e i.V.m. Art. 6 Abs. 2 u. Abs. 3 Satz 1 DS-GVO i.V.m. § 3 NDSG.

Hinweise auf Ihre Rechte als betroffene Person:
Sie haben das Recht, eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob personenbezogene Daten verarbeitet werden, die Sie betreffen; ist dies der Fall, so haben Sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf die in Artikel 15 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Informationen.

Sie haben das Recht, unverzüglich die Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten und ggf. die Vervollständigung unvollständiger personenbezogener Daten, die Sie betreffen, zu verlangen (Artikel 16 DS-GVO). Sie haben das Recht, zu verlangen, dass personenbezogene Daten, die Sie betroffen, unverzüglich gelöscht werden, sofern einer der in Artikel 17 DS-GVO im einzelnen aufgeführten Gründe zutrifft, z.B. wenn die Daten für die verfolgten Zwecke nicht mehr benötigt werden (Recht auf Löschung) und die gesetzlichen Aufbewahrungs- und Archivvorschriften einer Löschung nicht entgegenstehen.

Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen, wenn eine der in Artikel 18 DS-GVO aufgeführten Voraussetzungen gegeben ist, z.B. wenn Sie die Richtigkeit der personenbezogenen Daten bestreiten. Sofern Sie die Richtigkeit bestreiten, werden die personenbezogenen Daten überprüft.

Soweit eine Datenverarbeitung nach Artikel 6 Abs. 1 lit. e oder f DS-GVO erfolgt, haben Sie das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung personenbezogener Daten, welche SIe betreffen, Widerspruch einzulegen.

Weitergehende Informationen zum Datenschutz und der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung der NLStBV unter https://www.strassenbau.niedersachsen.de/startseite/service/datenschutz/datenschutzerklarung-164748.html

Für Fragen steht Ihnen Herr Ralf Adams unter der Telefonnummer (04231) 9857-126 zur Verfügung.

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