- Beurkundungen von Geburten, Eheschließungen, Lebenspartnerschaften und Sterbefällen
- Personenstandsregister: Geburten-, Ehe-, Lebenspartnerschafts- und Sterberegister
- Anerkennung ausländischer Entscheidungen in Personenstandsangelegenheiten
- Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen
- Beurkundung und Beglaubigungen von Erklärungen zur Vater- und Mutterschaft und zur Familiennamensführung
- Nachbeurkundung von ausländischen Personenstandsfällen
- Ausstellung von Personenstandsurkunden
- Kirchenaustritte
Auch bei Auskünften aus bereits archivierten Personenstandsbüchern (Tag der Beurkundung minus 110 Jahre Geburt, 80 Jahre Eheschließungen und 30 Jahre Sterbefälle) ist Ihnen das Standesamt behilflich.