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Wohngeld und Lastenzuschuss


Was ist Wohngeld?

Grundgedanke des Wohngeldes ist es, Mietern und Eigentümern das Leben in einer angemessenen und familiengerechten Wohnung zu ermöglichen. Haus- und Wohnungseigentümer erhalten das Wohngeld in Form eines Lastenzuschusses; Mieter, Untermieter und Heimbewohner in Form eines Mietzuschusses.


Ich beziehe Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld 2), Grundsicherung im Alter oder Sozialhilfe. Kann ich auch Wohngeld bekommen?

Empfängern von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten, soweit sie Mieter sind, in der Regel ein pauschaliertes Wohngeld ohne besonderen Antrag.
Beim Bezug von Bürgergeld (ehem. Arbeitslosengeld 2) ist das Jobcenter in Celle zuständig, in allen anderen Fällen ist das Sozialamt des Landkreises Celle.


Wo bekomme Ich die Anträge und weitere Informationen her?

Die Anträge erhalten Sie beim Landkreis Celle, in Ausnahmefällen auch im Lachendorfer Rathaus. 
Für eine ausführliche Hilfestellung beim Ausfüllen, eine umfassende Beratung oder Fragen zu dem Bearbeitungsstand Ihres Wohngeldantrags, wenden Sie sich bitte an die Wohngeldstelle des Landkreises Celle.

Weitergehende Informationen erhalten Sie beim Sozialamt des Landkreises Celle oder online auf der Webseite des Landkreises:

https://www.landkreis-celle.de

 

Kontaktdaten
Jobcenter im Landkreis Celle
Kontaktdaten
Landkreis Celle - Sozialamt - Anlaufstelle Wohngeld

Jobcenter im Landkreis Celle
Georg-Wilhelm-Straße 14
29223 Celle

Telefon:
05141/961940

Landkreis Celle Sozialamt
Anlaufstelle Wohngeld
Am Französischen Garten 3
29221 Celle

Telefon:
05141/916-4079

Fax:
05141/916-4099

E-Mail:
Wohngeld(at)lkcelle.de