Samtgemeinde LachendorfKinder, Jugend, SchuleInformationen zur Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf

Informationen zur Betreuung in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf

Wo gibt es Kinderkrippen oder Kindergärten in der Samtgemeinde Lachendorf?

Eine Auflistung aller Einrichtungen finden Sie hier:
https://www.lachendorf.de/kinder-jugend-schule/kindertagesstaetten/

Kann ich mir eine Kinderkrippe oder einen Kindergarten für mein Kind aussuchen?

Die Kindertagesstätten stehen allen Kindern offen, die im Bereich der Samtgemeinde Lachendorf wohnen.
Bei genügend freien Plätzen erfolgt die Aufnahme grundsätzlich in der der Wohnung nächstgelegenen Kindertagesstätte.

Ab wann und wo kann ich mein Kind anmelden?

Die Anmeldung für einen Platz in der Kindertagesstätte erfolgt ausschließlich online. Eine Anmeldung in den Kindertagesstätten ist nicht mehr vorgesehen.
Bitte melden Sie ihr Kind frühzeitig an, gern auch schon 1 - 2 Jahre im Voraus. 

Über das Onlineportal werden - unter Einhaltung des Datenschutzes - die persönlichen Daten, die Einrichtung (inkl. einer alternativen Einrichtung), das Aufnahmedatum und der Betreuungsumfang erfasst.

Zur Onlineanmeldung.

Welche Betreuungsoptionen gibt es?

Die Kindertagesstätten sind in der Regel von Montag bis Freitag wie folgt geöffnet:

Kindergarten
Vormittagsgruppe08:00 - 12:00 Uhr
Ganztagsgruppe08:00 - 16:00 Uhr
Integrative Gruppe08:00 - 14:00 Uhr
Kinderkrippe
Halbtagsgruppe08:00 - 12:00 Uhr
Ganztagsgruppe08:00 - 16:00 Uhr
Randzeiten
Bei ausreichender Nachfrage werden den Betreuungszeiten vor- oder nachgehende Randzeiten von jeweils ein bis zwei Stunden eingerichtet.

 

Mit welchen Kosten muss ich rechnen?

Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr

Für die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten in der Samtgemeinde Lachendorf durch Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr werden Benutzungsgebühren erhoben. Die Höhe der Gebühr richtet  sich nach der in den einzelnen Einrichtungen angebotenen regelmäßigen Betreuungszeit. Sie beträgt monatlich:

Regelmäßige BetreuungszeitBenutzungsgebühren pro Monat
4 Stunden140 €
5 Stunden175 €
6 Stunden210 €
7 Stunden245 €
8 Stunden280 €

Für darüberhinausgehende Zeiten durch Inanspruchnahme von Randzeiten sowie Verpflegungskosten sind zu entrichten:

Randzeit

Für jede weitere Stunde Randzeit wird eine Gebühr in Höhe von 35 € pro Monat erhoben.

Die Betreuung im Rahmen der Randzeit kann auch bei unvorhergesehenem Bedarf im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Dazu können Wertgutscheine zu 5 € pro Stunde über die Leitung der Kindertagesstätte erworben werden.

Mittagessen

Für die regelmäßige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird eine Pauschale erhoben. Die Kostenpflicht erstreckt sich über einen Zeitraum eines Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli).

Das Entgelt beträgt 65 € pro Monat.

Ermäßigungen

Für das zweite Kind aus einem Haushalt unter 3 Jahren, das zeitgleich in einer Kindertagesstätte der Samtgemeinde Lachendorf betreut wird, verringert sich die Gebühr für das 2. Kind um 50 %.
Für das dritte Kind aus einem Haushalt unter 3 Jahren, das zeitgleich in einer Kindertagesstätte der Samtgemeinde Lachendorf betreut wird, wird keine Benutzungsgebühr erhoben.

Die Geschwisterermäßigung gilt nicht für die Randzeiten.

Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr

Die Inanspruchnahme eines Platzes in den Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf ist für Kinder ab dem vollendeten 3. Lebensjahr beitragsfrei. Die Beitragsfreiheit umfasst eine Betreuungszeit von maximal 8 Stunden. Darüberhinausgehende Zeiten durch Inanspruchnahme der Randzeiten sowie Verpflegungskosten sind nicht beitragsfrei. Die Gebühren bzw. Kosten dafür betragen:

Randzeit

Für jede weitere Stunde Randzeit wird eine Gebühr in Höhe von 35 € pro Monat erhoben.

Die Betreuung im Rahmen der Randzeit kann auch bei unvorhergesehenem Bedarf im Einzelfall in Anspruch genommen werden. Dazu können Wertgutscheine zu 5 € pro Stunde über die Leitung der Kindertagesstätte erworben werden.

Mittagessen

Für die regelmäßige Teilnahme an der Mittagsverpflegung wird eine Pauschale erhoben. Die Kostenpflicht erstreckt sich über einen Zeitraum eines Kindergartenjahres (1. August bis 31. Juli).

Das Entgelt beträgt 75 € pro Monat.

Gibt es Dinge, die von den Benutzungsgebühren nicht abgedeckt sind?

Windeln, Pflegemittel und Ähnliches sind von den Eltern zu stellen.

Zu wann sind die Gebühren fällig?

Die Gebühren sind zum 15. eines Monats zu entrichten. Die Zahlungspflicht beginnt mit dem Tage der Aufnahme.

Der Erhebungszeitraum für die Benutzungsgebühr wird auf ein Kindergartenjahr festgesetzt.
Das Kindergartenjahr beginnt am 01.08. eines jeden Jahres und endet am 31.07. des folgenden Jahres.

Mein Kind besucht den ersten Kindergartenmonat altersbedingt nur teilweise oder muss aus triftigem Grund vorzeitig abgemeldet werden. Gibt es eine Vergünstigung?

Für Kinder, die bis zum 15. eines Monats in der Kindertagesstätte aufgenommen werden, ist die volle Monatsgebühr, für Kinder, die nach diesem Zeitpunkt aufgenommen werden, die halbe Monatsgebühr zu entrichten.

Bei Ausscheiden aus der Kindertagesstätte ist die volle Monatsgebühr zu zahlen.

Wie lange werden die Gebühren erhoben?

Die Gebühren werden so lange erhoben, bis das Kind ordnungsgemäß von der Kindertagesstätte abgemeldet ist.

Kinder ab 3 Jahre werden vom 1. des Monats an, in dem sie das 3. Lebensjahr vollenden, beitragsfrei gestellt.

Was kann ich tun, wenn ich mir die Benutzungsgebühren nicht leisten kann?

Familien mit Bezug von Sozialleistungen oder geringem Einkommen haben die Möglichkeit, einen Antrag auf Übernahme der Benutzungsgebühren zu stellen.
Die Sachbearbeitung erfolgt beim Landkreis Celle.

Bitte wenden Sie sich für eine Erstberatung an:

Herr Jörke
Zimmer 209 im Rathaus Lachendorf
Tel. 05145/970-7882
Kontaktformular

Wo bekomme ich einen Nachweis über die Benutzungsgebühren für meine Steuererklärung?

Sie bekommen von der Samtgemeinde mit der Anmeldung einen Gebührenbescheid, der für die gesamte Betreuungszeit gilt. Er dient zur Vorlage beim Finanzamt o.ä.

Ändern sich die Betreuungszeiten, wird ein neuer Bescheid automatisch ausgestellt.

Wo kann ich die Satzung für die Kindertagesstätten einsehen?

Die aktuelle Fassung der Satzung können Sie hier aufrufen:

Benutzungs- und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten der Samtgemeinde Lachendorf (vom 01.08.2023)