Samtgemeinde LachendorfErklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

(Stand 06.05.2024)

Die Samtgemeinde Lachendorf hat Ihren Internetauftritt www.lachendorf.de weitestgehend barrierefrei gestaltet, um Besuchern einen besseren Zugang zu den angebotenen Informationen zu ermöglichen.

 

Wir haben dafür…

…unsere Internetseite für mobile Geräte optimiert.

…den Webreader der Firma ReadSpeaker im Einsatz, um eine Vorlesen- sowie Vergrößernfunktion anzubieten. Daneben ermöglicht diese Anwendung auch die Recherche in einem Wörterbuch und das Übersetzen in verschiedene 20 Sprachen.

…die Möglichkeit geschaffen, hinterlegte Dokumente inhaltsbezogen zu durchsuchen.

…unsere Homepage gegen Angriffe gehärtet.  

 

Nicht barrierefreie Angebote:

Unsere Internetpräsenz enthält Angebote - die von externen Dienstleistungsunternehmen (Feripro - Ferienpassanmeldung, Comramo - Kindertagesstättenplatzanmeldung)  erstellt worden - die noch nicht alle Anforderungen an die Barrierefreiheit erfüllen, aber für unsere Arbeit notwendig sind. Die Gründe für die fehlende Umsetzung liegt nach unserem Kenntnisstand in der kundenübergreifenden Nachfrage und fehlenden Programmierern für die Umsetzung. Wir befinden uns hier im Dialog mit den entsprechenden Dienstleistern und bessern schnellst möglich nach.

 

Des Weiteren könnte die verwendete Zeichenhöhe nicht durchgängig den ergonomischen Vorgaben entsprechen, was eine Lesbarkeit erschweren könnte. Darüber hinaus könnten einige eingebundene Dokumente nicht barrierefrei sein. Und es ist auch möglich, dass blinde Menschen nicht alle Menüs vollständig wahrnehmen können.  Wir optimieren hier schnellst möglich.

Sie können sich hier teilweise mit den Möglichkeiten Ihres Browsers (Internetzugriffsprogramm) weiterhelfen. Abhängig vom verwendetem Browser können über das Kontextmenü (z.B. ein rechter Mausklick) markierte Zeilen laut Vorlesen oder auch Übersetzen lassen.

Eine Vergrößern / Verkleinernfunktion geht auf Windows Systemen mit der Tastaturkombination STRG & + oder STRG & -. Auf mobilen Geräten können Sie die Zoomfunktion nutzen.

Wenn blinde Menschen sich genauer mit der Homepage der Samtgemeinde Lachendorf beschäftigen möchten - da Übung hinsichtlich des Aufbaus die Anwendbarkeit für Blinde verbessert - rufen Sie bitte an. Wir finden einen zeitnahen Termin für eine unterstützende Einweisung.

 

Kontakt:

Wenn Sie Fragen haben oder konstruktive Kritik zu unserem Internetauftritt hinsichtlich der Barrierefreiheit haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Daniel Scheffler (Telefon 05145 9707818) oder an Herrn Rico Brase (Telefon 05145 9707819).

 

Schlichtungsverfahren:

Bei nicht zufriedenstellenden Antworten aus der oben genannter Kontaktmöglichkeit können Sie bei der Schlichtungsstelle, eingerichtet bei der Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen in Niedersachsen, einen Antrag auf Einleitung eines Schlichtungsverfahrens nach dem Niedersächsischen Behindertengleichstellungsgesetz (NBGG) stellen.

Die Schlichtungsstelle nach § 9 d NBGG hat die Aufgabe, Streitigkeiten zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes Niedersachsen, zum Thema Barrierefreiheit in der IT, beizulegen. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.

Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle unter:

Telefon: 0511/120-4010

E-Mail: schlichtungsstelle(at)ms.niedersachsen.de